Aufenthalts- und Europarecht

Haben Sie  das Problem, dass Sie gerne eine/n Arbeitnehmer/in oder eine Führungskraft einstellen möchten, der jedoch weder Visum noch Arbeitserlaubnis in Deutschland besitzt? Oder haben Sie als Arbeitnehmer Probleme oder Fragen, weil Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen und hier in Deutschland leben, arbeiten oder sich auf Dauer niederlassen möchten und man Ihnen mitteilt, dass Sie kein Recht hierzu besäßen?

Für alle Fragestellungen rund um das Aufenthaltsrecht und in den unten beispielhaft aufgeführten Themenbereichen stehen wir Ihnen gerne und kompetent zur Verfügung:

Neueinreise von Ausländern, Bluecard, Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsverfestigung, unbefristete Aufenthaltserlaubnis / Aufenthaltsberechtigung / Niederlassungserlaubnis, EU-Niederlassungserlaubnis / Niederlassungserlaubnis EU / Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU, Europarecht, EU-Freizügigkeit, Freizügigkeitsberechtigung, Assoziationsabkommen Türkei (ARB 1/80), Familiennachzug, Ehegattennachzug, Geschäftsvisum, Arbeitsvisum, Beschäftigungserlaubnis, Auflagen, Arbeitserlaubnis, Selbständigkeit, Existenzgründung,Business und Immigration, Visaerteilung für Studierende (Studentenvisum), Gastwissenschaftler, Hochqualifizierte, Au-Pair, Aufenthaltszweckwechsel, Sprachvisum, Duldung, Bleiberecht, humanitärer Aufenthalt, Härtefallantrag, Petitionsantrag, Ausweisung, Abschiebung,  Asylrecht, Asylverfahrensrecht, Asylfolgeverfahren und humanitäres Bleiberecht.

Wir bieten Ihnen eine professionelle und qualifizierte rechtliche Interessenvertretung in Ihren aufenthaltsrechtlichen oder ausländerrechtlichen Angelegenheiten an und vertreten Sie sowohl außergerichtlich vor den zuständigen Behörden als auch vor Gericht.